Achtung: Social Media Aktivitäten droht Abmahnung

Einem Bericht auf Stern.de von Christoph Fröhlich zufolge wurden fast 1800 Euro Strafe verlangt für die Verbreitung eines Mini-Bildes über Facebook. Der Benutzer teilte einen Link und damit auch ein Vorschaubild. Lt. Experten besteht die Gefahr einer Abmahnflut.

 

stern berichtetet über Social Abmahnung

© M.studio - Fotolia.com

Dabei geht es hauptsächlich um die Zustimmung des Fotografen. Wer ein Bild teilt oder auf seiner Webseite veröffentlicht, ohne dabei die Quelle bzw. den Urheber zu nennen, verstößt schnell, wenn auch manchmal unwissentlich gegen das Urheberrecht. Auch wenn ein Foto kaum erkennbar ist aufgrund seiner Größe, kann es dennoch bei unberechtigter Publikation zu einer Urheberrechtsverletzung kommen. Viele junge Menschen sehen unter ihren Facebook-News tausende von Bildern und Nachrichten, die sie dann einfach über den Like-Button teilen, ohne sich dabei etwas zu denken. Bei Pinterest und Google+ läuft es ähnlich. Es stellt sich für den Leihen die Frage, ob er nun ein Foto über seinen Facebook-Account liken darf? Nach der allgemeinen Rechtsprechung muss man in Sachen Marken-, Internet- und Urheberrecht vorsichtig sein.

Ohne Rechte an einem Bild zu besitzen, darf man dieses auch nicht ohne eine Einwilligung des Rechtsinhabers teilen. Das gilt auch für Vorschaubilder, die automatisch erstellt werden, durch die Betätigung der beliebten Buttons (Like-, Share-, Plus-One- oder Pin-IT- Buttons). 1800 Euro für einen Klick auf den gefällt-mir-Button ist eine Menge Geld. Bis dato sind die meisten User davon verschont geblieben. Doch jetzt hat sich offensichtlich eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet und einen Facebook-User abgemahnt. Denn dieser teilte auf einer gewerblichen Facebookseite einen Link inklusive Bild. Die Bildrechte besaß er nicht und somit forderte die Anwaltskanzlei fast 1800 Euro von ihm. Das Honorar des Fotos wurde mit 600 Euro berechnet.

Ein Verletzerzuschlag wurde mit 600 Euro verlangt und ein Betrag von 564,69 Euro in Form von Abmahngebühren veranschlagt. D.h. fast 1800 Euro für ein Bild, was so groß wie ein Daumennagel ist. Rechtsexperte Weiß ist der Meinung, dass die Summe überzogen sein. 600 Euro seinen für ein Bild auf einem Facebook-Profil sehr hoch. Dazu kommt noch, dass das Bild kaum erkennbar ist und automatisch komprimiert wird. Bisher gibt es noch keine eindeutigen Regelungen dafür, welche Summe tatsächlich angemessen ist. Einheitlich ist so etwas nicht festgesetzt, da es deutschlandweit unterschiedliche Gerichtsentscheidungen gibt.

Abmahnflut in der Praxis

Mittlerweile gibt es Software, mit der man das Web nach Urheberrechtsverletzungen durchsuchen kann. Beim fehlenden Impressum auf Facebook-Fanseiten wurden bereits massenhaft Abmahnungen verschickt. Wir dürfen gespannt sein, wie stark die Nutzung von Facebook und Co. Zukünftig noch eingeschränkt wird. Auch bei Ebay wurden bereits unzählige unberechtigte Bildnutzungen abgemahnt.

Quelle:

http://www.stern.de/digital/online/abmahnung-wegen-facebook-vorschaubild-grosser-streit-um-kleine-bildchen-1949957.html

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