Abmahnungen durch den Facebook Like Button

facebook urteil

Nun wurde geurteilt, dass die Einbindung vom Facebook Like Button auf Webseiten rechtswidrig ist.

Das Urteil

Das Landesgericht in Düsseldorf urteilte, dass der Facebook Like Button in Webseiten nicht eingebunden darf. Dieses urteilt sorgt für mehr Datenschutz, setzt aber gleichzeitig Reaktionen von Seitenbetreibern voraus, sofern diese möglichen Abmahnungen entgegenwirken wollen.

Was bedeutet das Urteil?

Bereits in der Vergangenheit kam es zu Abmahnungen aufgrund des Facebook Like Buttons auf Webseiten. Diese rührten daher, dass mit dem Facebook-Plugin ungefragt persönliche Daten des Webseitenbesuchers an die Betreiber der Social Media Plattform Facebook weitergeleitet werden.

Nun stellt sich natürlich die Frage, ob lediglich das Facebook-Plugin von diesem Urteil betroffen ist. Auch wenn das Urteil explizit nur zu Facebook ergangen ist, betrifft es dennoch auch jede andere Social Media Plattform wie Google+ oder Twitter und ihre Plugins, sofern diese personenbezogene Daten übermitteln. Und wer kann abgemahnt werden? Ursprünglich wurde das Urteil gefällt aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Demnach können alle Webseiten wie beispielsweise Shops, Unternehmens-Seiten, Dienstleister und Seiten mit Werbung abgemahnt werden. Es ist aber nicht zu ignorieren, dass auch private Webseiten gegen das Datenschutzrecht verstoßen, wenn das aktuelle Facebook-Plugin eingebunden ist.

Was sollten Webseitenbetreiber nun unternehmen?

Nach diesem Urteil müssen nun hunderttausende von Seitenbetreiber aktiv werden. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung reicht nunmehr nicht aus um die Seitenbesucher auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. Die Folge für den Seitenbetreiber könnte eine Abmahnung sein.

Wer ganz sicher auf der rechtlichen Seite stehen will sollte sofort folgende Schritte in die Wege leiten:

– Alle Page-Plugins als auch Like- und Share-Button von Facebook, welche mit Hilfe eines Plugins eingebunden wurden, sollten sofort entfernt werden.
– Es sollten ausschließlich Tools und Plugins genutzt werden, welche keine persönlichen Daten übermitteln.
– Wer als Agentur oder Webdesigner seine Dienste anbietet, sollte umgehend seine Kunden über die aktuelle Abmahnsituation unterrichten.

Das Schnellstarterpaket „Rechtssicherer Einsatz von Facebook & Co.“ von eRecht24

Für Mitglieder stellt der Dienstleister eRecht24 ein Schnellstarterpaket zum Thema „Rechtssicherer Einsatz von Facebook & Co.“ zur Verfügung. Hier finden die Interessierten sowohl eine vorgefertigte Info Mail für Kunden um diese umgehend über das Abmahnrisiko informieren zu können. Des Weiteren finden die Mitglieder zahlreiche Alternativen zum Like-Button und eine Übersicht der notwendigen Schritte um das Abmahnrisiko auszumerzen.

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