Wird Bettina Wulf Suchmaschinen verändern?

Bettina Wulff forderte, dass Google über die Autovervollständigung diverse Begriffe im Zusammenhang mit ihrem Namen nicht mehr anzeigt. Doch wird die weltgrößte Suchmaschine darauf reagieren?

Die Chancen bei Google etwas löschen zu lassen sind relativ gering. In der Vergangenheit gab es schon häufig Fälle, bei denen es um negative Suchmaschinenoptimierung ging. Die Betroffenen wollten Links, die ihrer Webseite schaden löschen lassen. Doch Google reagiert nicht immer auf eine solche Bitte. Frau Wulff verklagt nicht nur Google, sondern auch einen der beliebtesten TV-Moderatoren, Günther Jauch. Mit den Gerüchten soll nun Schluss sein. Sie klagt gegen die Autovervollständigungs-Funktion der Suchmaschinenriesen. Google sieht nicht ein diese Funktion abzuschaffen. Doch einigen Menschen gefällt die Funktion ebenfalls nicht. Es stellt sich hier die Frage, ob Google mit dieser Autovervollständigung etwas durchführt, was verboten ist. Es ist nur ein Spiegelbild der eingegangenen Suchanfragen. Google selbst berichtet ja nicht, sondern zeigt nur Suchanfragen, die auch tatsächlich von den Usern eingegeben werden. Google führte bereits mehrere solcher Verfahren durch, die alle gewonnen wurden. Die User seien erst durch die Autovervollständigung auf die Idee gekommen, Begriffe wie Escort in Verbindung mit Bettina Wulff zu suchen. Das lässt Google nicht gelten.

Was meinen IT Experten?

Angeblich soll Google schon Begriffe wie rapidshare oder torrent gesperrt haben bei der Autovervollständigung. Das bestätige Google aber bisher nicht. Diese Begriffe kommen aus der Musikindustrie. Jens Ferner, ein Rechtsanwalt wies auf eine Entscheidung des Oberlandgerichts München hin. Demnach heißt es, dass kein erdenklicher Anspruch auf Unterlassung hinsichtlich Persönlichkeitsverletzungen besteht. Es beziehe sich nicht explizit auf Wulff. Google hafte nicht für Persönlichkeitsverletzungen. Google kann nicht untersagt werden, bestimmte Vorschläge bei Suchanfragen zu unterbreiten.