Suchmaschinenoptimierung: Was ist erlaubt und was nicht?
Gattungsbegriffe in Meta-Tags sind grundsätzlich erlaubt
Das heißt, wenn ich einen Onlineshop für Schuhe erstelle, darf ich die Begriffe Schuhe, Sandalen oder Schnürsenkel verwenden, aber Adidas oder Puma nicht. Markennamen, die nicht der eigenen Marke entsprechen, dürfen nicht in den Meta-Tags verwendet werden. Dies fällt unter den Begriff Markenverletzung. Genauso sind auch fremde Firmenbezeichnungen oder Namen als Meta-Tags unzulässig. Werden fremde Marken bei Rich Snippets verwendet, kann laut OLG Frankfurt vom 3. März 2009 ein Markenverstoß im Ausnahmefall ausgeschlossen werden. Der Einzelfall ist fast immer individuell zu klären. Ein Urteil wird häufig pauschaliert. Unzulässige Marken- oder Namensnutzung bleibt ein Verstoß gegen das Markengesetz, Namensrecht oder Wettbewerbsrecht.
SEO & Recht
Gattungsbegriffe im Domainnamen (Quelle und Auszug aus e-recht24.de)
Hinsichtlich von allgemeinen, beschreibenden Bezeichnungen oder Gattungsbegriffen ist die Rechtslage immer noch uneinheitlich. Inhaber einer solchen Gattungsdomain (beispielsweise „reisen.de“ oder „anwaelte.de“) haben einen unschätzbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitkonkurrenten hinsichtlich des Zugriffs auf die Seiten.
Als Marke können solche allgemeinen Begriffe jedoch mangels Unterscheidungskraft oftmals nicht eingetragen werden. Die Frage stellt sich also, ob solche Gattungsbegriffe als Domain registriert werden können.
Das OLG Hamburg (CR 1999, 779 ff.) hat in der Entscheidung „Mitwohnzentrale“ geurteilt, das diese Gattungsbezeichnung als Domain eine unlautere Absatzbehinderung für konkurrierende Unternehmen nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt. Im Gegensatz dazu hat das LG Hamburg (AZ: 416 O 91/00) im Fall „lastminute.com“ entschieden, dass die Verwendung von Gattungsbegriffen nicht generell wettbewerbswidrig sei. Auch die Verwendung von „autovermietung.com“ ist nach einem Urteil des LG München I wettbewerbsrechtlich unbedenklich.
Bewertungen im Web
Wer sich selbst bewertet, schreibt Fake-Bewertungen, die rechtswidrig sind. Dies kann das Gesamtbild einer Firma verfälschen und daher ist es nicht nützlich für den User. Auch schlechte Bewertungen der Konkurrenz sind rechtswidrig.
Negative Bewertungen muss man nicht hinnehmen
Man hat das Recht, negative Bewertungen abzuwehren. Rechtlich kann man gegen so etwas vorgehen. Dies gilt für die Behauptung falscher Tatsachen oder für Schmähkritik.
Dirk Schiff ist Head of SEO bei der AnalyticaA GmbH, Diplomierter Online Marketing Manager, Journalist (FJS) und Online Marketing Experte. Er optimiert seit 2007 Internetseiten. Er leitete bei stellenanzeigen.de den SEO-Bereich Inhouse, sowie für 40 Verlagsportale.