Präventive Internetsperren werden verboten

Die präventive Sperrung von Internetinhalten durch Internetprovider wurde vom europäischen Gerichtshof verboten. Ihm wurde von nationalen Gerichten die Frage gestellt ob die Möglichkeit besteht Internetprovider dazu zu verpflichten den Datenverkehr auf ihre eigenen Kosten überwachen zu lassen, damit die Nutzung von Fileshare-Netzwerken verhindert werden kann. Der Gerichtshof hat entschieden, dass dies nicht mit dem Unionsrecht zu vereinigen ist.

Der europäische nimmt in seinem Urteil Bezug auf die europäischen Richtlinien, welche einschlägig sind. Dies sind unter anderen die Datenschutz-Richtlinie, die Urheberrechts- Richtlinie sowie die Enforcement-Richtlinie. Nachdem die betroffenen Grundrechte ausführlich abgewogen wurden, sind die Richter zu dem Schluss gekommen, dass ein solches Filtersystem die unternehmerische Freiheit des Internet-Providers und dessen Informationsfreiheit einschränken in einem Übermaß einschränken würde.