Google sanktioniert Websites, die seine Richtlinien nicht beherzigen
Rap Genius bekam Googles Zorn deutlich zu spüren. Wegen Verletzung seiner Richtlinien und fragwürdiger SEO-Praktiken sanktioniert Google die Seite von Rap Genius. Google ist konsequent, wenn es um seine Richtlinie geht.
Die Hip-Hop-Seite fiel Google anhand der skurrilen SEO-Prakatiken unangenehm auf. Rap Genius hat sich – so TechCrunch – von Google nicht gewollte Praktiken auf seiner Website verwendet zu haben. Google zog die Konsequenz und entfernte die Seite von Rap Genius von seiner Ergebnisliste. Ebenfalls finden User die Website von Rap Genius nicht mehr unter den Top Search Results. Wer sich auf der Seite von Rap Genius einfinden will, muss seit dem 26. Dezember 2013 bis zur Seite sechs bemühen, um den Link zur Website zu finden.
Die Veröffentlichung einer Email von Rap Genius an Blogger John Marbach erregte die Aufmerksamkeit von Google. Im Inhalt der Mail forderte Rap Genius den Empfänger auf, Justin-Bieber-Links in großer Anzahl in Posts einzusetzen. Ziel des Absenders war, das Erreichen eines vielfachen Maß an Traffics. Der Inhalt der Email von Rap Genius bedeutet eindeutig einen groben Verstoß gegen die Richtlinien von Google. Diese untersagen grundsätzlich, Links als Manipulation für das System, Page Rank zu nutzen. Die Verantwortlichen von Rap Genius veröffentlichten einen Brief, in dem sie sich für das Vergehen entschuldigten. Daneben verwiesen sie auf andere Songtext-Seiten, die Gleiches oder Ähnliches praktizieren.
Google arbeitet mit Rap Genius an einer Lösung des Problems, so die Information von TechCrunch. Bislang sind beide Parteien bemüht, den Konflikt zu beseitigen. Kommentare kamen von Google nicht und sind in naher Zukunft nicht zu erwarten.
Dirk Schiff ist Head of SEO bei der AnalyticaA GmbH, Master (MBA) im Bereich Digital Business mit Schwerpunkt Search Engine (SEO und (SEA), Journalist (FJS) und Online Marketing Experte. Er optimiert seit über 18 Jahren Internetseiten. Er leitete bei stellenanzeigen.de den SEO-Bereich Inhouse, sowie für 40 Verlagsportale.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!