Facebook-Gewinnspiel „Gefällt mir“-abhängig?

Facebook: Darf die Teilnahme an einem Gewinnspiel von einem „Gefällt mir“ abhängig gemacht werden?

Viele Unternehmen mit einer eigenen Facebook-Fanseite unternehmen des Öfteren Versuche, mit Hilfe von Gewinnspielen an neue Fans zu kommen. Per Gericht musste nun entschieden werden, ob es erlaubt ist, die Teilnahme an Gewinnspielen nur dann zu gewähren, wenn ein „Like“ abgegeben wurde.

Facebook gefällt mir

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Ein Unternehmen aus den Niederlanden führte auf Facebook eine Werbekampagne für ein Gewinnspiel durch. Teilnehmen konnte jedoch nur ein Facebook-Nutzer, wenn dieser im Vorfeld auf den „Gefällt mir“-Button von der Fanseite des entsprechenden Unternehmen geklickt hatte. Diese Art und Weise von Werbung sorgte für Ärgernis bei einem Verbraucherschutzverband. Dieser betrachtete das Verhalten des Unternehmens als unzulässig und erließ eine Abmahnung gegen das Unternehmen. Nachdem es von Seiten des betreffenden Unternehmens nicht zur Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung kam, unternahm der Verbraucherschutzverband gerichtliche Schritte in Form einer Klage gegen dieses Unternehmen. Nach Ansicht des Verbraucher-schutzverbandes handelte es sich hierbei um einen Verstoß gemäß § 5 UWG des Wettbewerbsrechts. Viele Nutzer der Plattform Facebook gehen davon aus, dass der „Gefällt mir“-Button aufgrund gemachter positiver Erfahrungen mit dem betreffenden Unternehmen erfolgt ist.

Das Landgericht Hamburg kam am 10. Januar 2013 zu dem Schluss, es könne durchaus die Gewinnspielteilnahme von dem geklickten „Gefällt mir“-Button abhängig gemacht werden. Unter dem AZ: 327 O 438/11 wurde die Unterlassungsklage zurückgewiesen. Die Richter sahen hier keinen Wettbewerbsverstoß sowie auch keine Irreführung von Nutzern. Sie gehen gegenteilig sogar davon aus, dass mit dem Anklicken des bewussten Buttons nur eine völlig unverbindliche Äußerung des Gefallens fällt. Bislang ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.

 

 

Quelle: http://www.e-recht24.de

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