Virtuelle Gewalt: Krimineller setzt Spamlinks

Im Onlinebereich wird hinsichtlich krimineller Energien nichts ausgelassen. Ein Online-Shop wurde erpresst. Der Erpresser drohte mit Verlust des Rankings eines Shop-Betreibers bei Google.

Eine Inhaberin eines Online-Shops erhielt einen Erpresser-Anruf. Dies ereignete sich am 06.12.2012 an einem Vormittag. Der Kriminelle drohte schlechte Links zu diesem Shop zu setzen. Die Seite würde bei Google abgestraft werden teilte der Erpresser mit. Er plante auf Seiten zu verlinken, die Google nicht mag. Um dies nicht zu tun verlangte der Kriminelle 5000 Euro von der Shop-Betreiberin. Sie sollte ein e Abstrafung einkassieren oder sogar aus dem Index von Google verschwinden. Es handelt sich um die Webseite Holzspielzeug-Discount.de. Die Kriminalpolizei Erlangen bearbeitet den Fall unter der Ermittlungsnummer BY5760-006921-11/5.

Lt. der Shop-Betreiberin ist die Seite bereits abgestiegen im Ranking bei Google. Google bezog sogar Stellung zu diesem Fall wie folgt:

„Daher steht in unseren Richtlinien nicht mehr, dass es für Mitbewerber unmöglich ist, anderen Mitbewerbern zu schaden. Stattdessen haben wir hinzugefügt, dass wir intensiv daran arbeiten, durch Mitbewerber verursachte Schäden zu vermeiden.“

In der Praxis ist es scheinbar möglich anderen Webseiten zu schaden.

Quellen:
[1] http://suma-ev.de
[2] http://googlewebmastercentral-de.blogspot.com/2011/08/kann-ich-fremde-spamlinks-zu-meiner.html