Mit dem Safe Harbor-Urteil verändert sich das Online-Marketing

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs erklärte das Datenabkommen Safe Harbor mit den USA ab Februar für ungültig. In wieweit sich das Urteil auf das Online-Marketing auswirkt, wollen wir kurz erläutern. Die Entscheidung, das Safe Harbor Abkommen per Urteil für ungültig zu erklären, wurde vom EuGH (Europäische Gerichtshof) Anfang Oktober 2015 veröffentlicht. Safe Harbor beschrieb die gesetzlich rechtlichen Rahmenbedingungen, die es Unternehmen in Europa gestatteten, mit Safe Harbor die personenbezogenen Daten von Kunden mit US-Unternehmen zu teilen, die mit Safe Harbor zertifiziert sind.

Aufgrund des Urteils werden ab Februar 2016 Unternehmen, die auf der Basis von Safe Harbor auch weiterhin personenbezogene Daten der Kunden an Unternehmen in den USA weitergeben, werden zu einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro verurteilt. Das Urteil hat weitreichende Folgen für das Online-Marketing, wenn man der Tatsache ins Auge sieht, dass aktuell etwa 40 Prozent der deutschen Verbraucher ihre Einkäufe lieber online erledigen, als in lokalen Ladengeschäften. Betroffen ist insbesondere die digitale Datenanalyse, die Marketing Automatisierung, das gesamte Kundenbeziehungsmanagement. Ebenfalls betroffen sind die E-Marketing-Lösungen aus der Cloud. Für viele europäische Unternehmen und Online-Shops ist eine schnelle Reaktion auf das Urteil notwendig. Ein großer Teil nutzt auch aktuell die Dienste von US-Firmen. Diese Unternehmen sollten zügig nach neuen Möglichkeiten als Alternative suchen.

Server in Europa als Lager für personenbezogene Daten

Wichtig ist, dass alle personenbezogenen Daten von Kunden auf europäische Server zu lagern sind. Dies ist hauptsächlich für neue Dienstleister von Bedeutung. Zu den personenbezogenen Daten zählen auch Name und E-Mail-Adresse des Kunden. Verlegt ein Dienstleister seine Server in den europäischen Raum und lässt er sich seine Datensicherheit beispielsweise durch das ISO-Zertifikat bestätigen, erhält er weitere Vertrauenspunkte. Unternehmen, welche ihre Services innerhalb Europas anbieten, sollten das Ziel haben, den größten Teil der bei ihnen eingesetzten Systeme an den entsprechenden europäischen Richtlinien und EU-Normen nicht nur anzupassen, sondern darüber hinaus auch zu pflegen.

Die Umsetzung einer persönlichen Ansprache per Online ist auch in Zukunft durch eine geregelte Verwertung von personenbezogenen Daten machbar. Voraussetzung ist, dass Online-Shops ihren Kunden als ein einzelnes Wesen verstehen. Eine langfristige Kundenbindung ist dann möglich, wenn auch die Datensicherheit an erster Stelle steht. Nach Meinung des Autors ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf das Safe-Harbour-Abkommen ein wichtiger Schritt, der in die richtige Richtung führt. Das Urteil bietet den Unternehmen in Europa den Vorteil, auf dem umkämpften Markt Online-Werbemaßnahmen zu gestalten.