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Achtung: Abmahnungen Kanzlei Rechtsanwalt Peter Schmidt

abmahnungenDreiste Abzocke mit gefälschten Abmahnungen

Zurzeit werden im ganz großen Stil falsche Abmahnungen vor allen an Österreichische Unternehmer verschickt. Diese werden beschuldigt einen Erotikfilm im Internet verbreitet zu haben und sollen knapp eine Summe von € 1000,- begleichen um dieses Fehlverhalten aus der Welt zu schaffen. Dabei existiert die abmahnende Kanzlei um Rechtsanwalt Peter Schmidt gar nicht. Die meisten Betroffenen bezahlen allerdings lieber als sich weiter mit diesem pikanten Vorwurf in Verbindung gebracht zu werden.

Der professionelle Schein

Wer mit Hilfe von Google Nachforschungen über den Rechtsanwalt Peter Schmidt anstellen will, der landet bis vor kurzem auf einem anscheinend professionellen Webauftritt. Diese Webseite zeigt, dass es sich um einen Rechtsanwalt mit den Spezialgebieten Urheber- und Wettbewerbsrecht handelt. Die gesamte Internetpräsenz erweckt einen professionellen und echten Eindruck. Selbst ein Impressum ist vorhanden. Ebenso wirkt das versandte Abmahnschreiben echt. In diesem wird den Unternehmern die Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen, indem der Erotikfilm „Girl & Girl Pee Marigold & Christiana“ angeblich im Internet verbreitet wurde. Um weitere Nachforschungen bzgl. dieses 83 Minuten langen Films entgegen zu wirken, Mitarbeiter nicht darauf ansprechen oder die Sachlage einem Anwalt darlegen zu müssen, wurde den Beschuldigten ermöglicht eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und € 950,- zu überweisen. Würde der Unternehmer das Schreiben ignorieren, wurde mit einer Klage gedroht.

Unbekannter Kollege

Unter der angegebenen Absenderadresse am Berliner Kurfürstendamm ist wirklich eine Anwaltskanzlei angesiedelt. Allerdings ist hier eine Rechtsanwaltskollege namens Peter Schmidt vollkommen unbekannt. Auch die Berliner Rechtsanwaltskammer bestätigt, dass es keinen zugelassen Peter Schmidt gebe. Das verwendete Bild auf der seriös wirkenden Homepage ist aus einer Datenbank entnommen. Ebenso ist die Webseite nun mehr nicht mehr im Internet auffindbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen frei erfunden sind.

Was tun bei einer Abmahnung durch Kanzlei Peter Schmidt?

In erster Linie heißt es Ruhe bewahren. Sollte eine Abmahnung ins Haus flattern von einer Kanzlei Peter Schmidt, Kurfürstenstraße 234 in Berlin und diese den Vorwurf einer unerlaubten Verbreitung eines Erotikfilms beinhalten, sollte der Betroffene in keinem Fall auf die Zahlung eingehen.

Des Weiteren ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Betrüger. Daher sollte diese unmittelbar über die Abmahnung informiert werden. Und generell gilt: Bei Abmahnungen sollte man sich stets einen anwaltlichen Rat einholen. Unterlassungserklärungen, Zahlungen oder die Kontaktaufnahme zur abmahnenden Partei sollte niemals auf eigene Verantwortung veranlasst werden. Auch sind die „Tipps“ aus dem Internet häufig nicht empfehlenswert und können weitaus höhere Kosten verursachen. Die klare Empfehlung lautet stets einen eigenen Anwalt aufzusuchen.