Unter dem Begriff „Impressum“ versteht man einen gesetzlich vorgeschriebene Informationsteil in einer Publikation. Dabei kann es sich um ein Buch, eine Zeitschrift, eine andere Schrift als auch ein anderes Medium handeln. Das Impressum gibt Auskünfte über den Inhalt und die technischen Daten. Wortwörtlich bedeutet der Begriff „ Impressum“ „Hineingedrücktes“ oder „Aufgedrücktes“. Das Impressum befindet sich heutzutage zumeist auf der Rückseite des Titelblattes, also auf Seite 4 des Buchblocks. Das Urheberrecht fordert die kompletten Angaben über den „Absender“ der im Buch, in der Schrift enthaltenen Botschaft sowie deren Aufmachung und Ausstattung. Dazu gehört die Angabe des Herausgebers oder des Autors, des Verlags oder der Redaktion, die für die Schrift verantwortlich sind. Darüberhinaus müssen die technischen Daten aufgeführt werden, also Zeit und Ort der Erscheinung, die Größe der Auflage und Informationen zum Druck und der Buchbinderei.

Darunter steht die ISBN – Nummer sowie Angaben zum Urheberrecht. Diese Festlegung und die Aufnahme in das Urheberrecht wurden dadurch notwendig, dass im Mittelalter nach Einführung des Buchdruckes und der Veröffentlichung von Büchern und Schriften in gebundener Papierform die Möglichkeit entstand, die Inhalte abzuschreiben und als eigenes Werk auszugeben, das Buch zu verkaufen und so mit geraubtem geistigen Gut Gewinn zu erzielen. Allerdings etablierte sich das Impressum erst im 17. Jahrhundert , nachdem auf diesem Gebiet viel Missbrauch und Irreführung geschehen war. Zwar waren Verlagsvermerke schon relativ früh vorgeschrieben.

Dennoch war durch die Möglichkeit des fiktiven Impressums als auch die Herausgabe eines Buches unter einem Pseudonym des Autors ein großer Spielraum für Raubdrucke.
Erst im 19. Jahrhundert entwickelte sich das Gesetz rund um das Publikationsrecht weiter und wurde verbindlich.

Mit der Verbreitung der neuen Medien war das Urheberrecht vor gänzlich neue Herausforderungen gestellt. Dementsprechend bekam das Impressum eine neuerliche Gewichtung. Im Jahr 2002 wurden verbindliche Angaben auch zu Publikationen im Internet unerlässlich.