Neue SEO-Qualität-Standards

Content-Strategien alleine sorgen nicht für hervorragende Rankings. Das Zusammenspiel von Social-Media, SEM, SEO und Content muss funktionieren. Ohne eine gute Auffinbarkeit der eigenen Webseite wird der Content nicht oft genug gelesen. Um eine gute Position bei Google zu erzielen, bedarf es der Einhaltung der neuen Webmaster Richtlinien.

Google Änderungen

SEO nach Webmaster-Richtlinien von Google

Seit den Zeiten von Panda- und Penguin- Update müssen die generierten Backlinks einer bestimmten Qualität entsprechen um sich positiv auf das Ranking auszuwirken. Wenn man mit einer neuen Website beginnt gehört Suchmaschinenoptimierung von Anfang an zum Gesamtkonzept. Genauso wichtig sind Suchmaschinenmarketing oder Soical-Media-Aktivitäten. Wenn dazu noch die Content-Strategie passt, läuft alles rund.

Verschiedene Dinge sind bei SEO zu berücksichtigen, damit sich das Ranking dauerhaft verbessert und nicht verschlechtert

Technische Einstellungen sind mit ein Faktor für das Ranking. Dazu gehört unter anderem auch die PageSpeed (Ladegeschwindigkeit) einer Webseite. Wenn eine Seite aufgrund von Qualitätsindikatoren den Ansprüchen von Google entspricht, steht einem guten Ranking nichts mehr im Wege. Der technische Aufbau einer Webseite ist nicht nur wichtig für große Marken und Onlineshops, sondern auch für kleine Unternehmensseiten. Eine Seite sollte immer so aufgebaut werden, dass man sie jederzeit erweitern kann. Die Qualitätsrichtlinien von Google gelten nicht nur für technische Details, sondern auch für Verlinkungspraktiken. Wer noch nach alten Methoden wie z.B. Footerlinks oder Moneykeywords verlinkt, wird dauerhaft keinen Erfolg beim Ranking verzeichnen. Mit solchen Neuerungen muss sich jeder Webmaster auseinander setzen. Ständige Panda-Updates stehen auf dem Programm von Google, was bedeutet, dass die Richtlinien immer härter werden und die Qualität der eigenen Webseite immer besser werden muss. Wer Rankings verliert, weiß nicht immer sofort woran es liegt. Algorithmische Veränderungen die verschiedene Dinge filtern, können der Grund dafür sein. Nicht immer ist ein Penalty (Abstrafung) durch Google der Grund des Rankingverlustes.

Ranking Verluste durch algorithmische Veränderungen

Kommentar-Spam ist z.B. eine nervige Angelegenheit, die das Ranking verschlechtern kann. Viele dieser Links werden über automatisierte Software oder Robots erstellt. Sie richten mehr Schaden an als sie verbessern. Damit kann man ohne manuelle Abstrafung sehr schnell durch den veränderten Algorithmus Rankingverluste erleiden. Einige Webseiten verloren bereits aufgrund von Kommentar-Spam viele Rankings.

Zuviel Werbung (Ads)

Wenn eine Webseite mit Werbung vollgestopft wird, läuft sie Gefahr durch den Algorithmus schlechter zu ranken. „Above the fold“ nennt sich die indirekte Strafe von Google.

Interne Verlinkung

Zu stark ausgeprägte interne Verlinkung kann ebenfalls für schlechtere Rankings sorgen. Dies gilt z.B. für Webseiten, die z.B. von einer Unterseite aus über 100 Mal intern verlinken. Interne Links sollten nach neusten Veränderungen der Webmaster-Richtlinien relevant für den Nutzer sein. Bringt der Link dem Nutzer keine nützliche weiterführende Inhalte, ist er auch nicht relevant.

Crawling Probleme

Über die Webmaster Tools lässt sich prüfen, ob Ihre Webseite richtig gecrawlt wird. Ist dies nicht der Fall, speziell bei dem Fehler “404 Seite nicht gefunden” oder “500 Server-Probleme” so kann es auch zu Rankingverschlechterungen kommen, wenn das Problem länger besteht. Überprüfen Sie mit Google Webmaster Tools Ihre Seite mindestens einmal pro Woche um Website-Crawling- Probleme festzustellen. 

Duplicate Content – Title / Meta Discription

Während die meisten Menschen wissen, dass doppelter Content in Form von Texten den Rankings schaden kann, vergessen sie oft, dass doppelte Titel-Tags und Meta-Beschreibungen ebenso schädigend sein können.

 

Fazit

Malware, zu wenig Pagespeed und Co. sind ebenfalls Faktoren, die die Rankings verschlechtern können. Eine gute Onpage-Optimierung ist genauso wichtig wie die Backlinkstruktur. Verbesserungen aller Komponenten ergeben gute Rankings. Man sollte nicht immer nur an einer Stelle optimieren.

Link-Building funktioniert heute anders

Seit Panda, Penguin und EMD haben sich in der Welt der Suchmaschinenoptimierung einige Faktoren verändert. Alte Methoden funktionieren nicht mehr. Überall im Web werden Angebote zum Linkkauf in Form von Webkatalogeinträgen, Bookmarklinks oder Links aus Artikelverzeichnissen angeboten.

Linkbuilding

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Automatisierte Linkaufmethoden sind keine effektive Möglichkeit sein Ranking zu verbessern. Videos, Whtite Papers und Infografiken sollen dem User zeigen wie es funktioniert. Doch mit solchen Möglichkeiten kommt man heutzutage nicht mehr weit. Zum heutigen Linkaufbau-Konzept gehören Content-Strategien, Gastbeiträge, Social-Media- und Internetmarketing- Maßnahmen sowie professionelle Linkbaits. Viel mehr geht es in Richtung Kooperationen.

Mehrwert schaffen

Wer etwas besonders anbietet und dies dazu noch richtig vermarktet kann mit einer hohen Anzahl von Backlinks rechnen. Link-Building ist in diesem Sinne nicht nur eine Technik, sondern erfordert vielmehr Engagement. Ohne hochwertige Inhalte ist es kaum möglich weit vorne in den Suchergebnissen zu landen. Kontinuierlich Menschen für seine Texte zu begeistern ist eine wichtige Eigenschaft, über die man als Texter verfügen sollte, wenn man erwartet, dass jemand ein Backlink zu Ihrer Webseite setzt. Doch ohne Kooperationen ist es zu Beginn eines neuen Projektes sehr schwierig natürliche Backlinks, aufgrund des guten Contents zu erhalten. Dafür müssen Sie erst einmal gefunden werden. Durch Suchmaschinenoptimierung dauert es eine Zeit, bis man eine Webseite unter den Top-Positionen auffindet. Daher ergibt es Sinn fortlaufend Suchmaschinenmarketing wie z.B. über Facebook-Ads oder Google-Adwords zu betreiben.

Mehr Reichweite durch Social Media

Durch Kontakte über Social Media lässt sich eine größere Reichweite erzielen, wodurch ebenfalls Link-Building gefördert wird. Umso mehr Menschen Ihre geteilte Nachricht lesen, umso höher ist die Chance eine größere Anzahl von „Social Signals“ zu erhalten, was mittlerweile auch zum Link-Building gehört. Beim Aufbau der Social Media Kontakte ist darauf zu achten, dass man diese nicht über „Fankauf“ oder „Fantausch“ generiert. Über Social Media lassen sich zusätzlich interessante Inhalte finden, die von anderen geteilt wurden. Wenn diese gefallen, vergibt man bei Google+ z.B. ein Plus über den Plus-One-Button.

Themenrelevante und nützlich Kontakte

Wenn man Social Media Kontakte aufbaut ergibt es keinen Sinn eine möglichst große Anzahl von Leuten in seinen Kontakten zu haben, die man überhaupt nicht kennt und die mit dem was man beruflich macht überhaupt nichts zu tun haben. Die Kontakte sollten genauso wie der Content einer Webseite, einen gewissen Nutzen darstellen.

SEO: Markennamen in Meta-Tags nicht erlaubt

Wer zum Beispiel einen Onlineshop betreibt und dort verschieden Marken wie Tommy Hilfiger, Lacoste, Ralph Lauren und Co. anbieten möchte, muss sich vorab informieren und absichern, bevor man SEO betreibt im Rahmen einer Onpage-Optimierung.

 

Recht SEO Meta Tags

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Dem Grundsatz nach darf man keine Namen von fremden Marken in den Meta-Tags verwenden. In der Praxis nutzen dennoch viele Onlineshops die Optimierungsmöglichkeit von Meta-Tag-Title- und Description mit dem Markennamen. Eine solche Angelegenheit sollte vorher mit dem Markeninhaber selbst abgeklärt werden. Ansonsten läuft man Gefahr eine Markenrechtsverletzung zu begehen. Einige Shopbetreiber haben in ihrem Sortiment massenweise Artikel mit verschiedenen fremden Marken.

In einem speziellen Fall hat ein Blogger den Namen eines Unternehmens in den Meta-Tags sowie auf seiner Webseite genutzt. Dazu gibt es ein Urteil des Oberlandesgerichtes München. Der Inhaber der Marke klagte dagegen und bekam erst einmal Recht. Doch in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht München dem Urteil vom 9.2.2012, Az. 6 U 2488/11 zufolge hatte er verloren gegen den Blogger. Keine Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Adressbuch-Anbieters würden bestehen: lautet die Aussage des Gerichts. Weder Anspräche aus Namens- oder Deliktsrecht, noch aus dem Markengesetz können geltend gemacht werden in diesem speziellen Fall.

Fremde Marken sind dennoch nicht immer in den Meta-Angaben erlaubt

Eine Markenrechtsverletzung kann vorliegen, wenn man fremde Marken in den Meta-Tags nutzt. Es kommt dabei immer auf den Einzelfall an. Man kann dies nicht für jeden Fall pauschalieren. Selbst wenn die Meta-Daten für den Nutzer nicht immer direkt sichtbar sind, darf man nicht einfach mit dem Markennamen optimieren, ohne sich eine Erlaubnis einzuholen. Dem Markeninhaber muss eine markenmäßige Verwendung des Kennzeichens vorbehalten sein lt. BGH vom 18.5.2006, Az. I ZR 183/03. D.h.wenn man SEO für seinen eigenen Shop betreibt, sollte man vorsichtig im Umgang mit Markennamen sein.

 

Hyperlinks setzen kann Urheberrechtsverletzung bedeuten

Wenn der Zugriff einer Webseite aufgrund von Schutzmaßnahmen durch den Webseitenbetreiber ausdrücklich beschränkt wird, eine dritte Person aber durch das Setzen eines Hyperlinks diese bewusst umgeht, kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Der Bundesgerichtshof hat im Urteil v. 29.04.2010 – Az.: I ZR 39/08 darüber entschieden.

Urheberrechtsverletzung backlink Recht

Gerd Altmann / pixelio.de

In dem Fall hat eine Person ein Stadtplandienst online angeboten, was für private Nutzer kostenlos war. Kartenausschnitte aus den Stadtplänen konnten generell kostenlos angeschaut werden. Jedoch für den gewerblichen Kunden wurde ein Entgelt verlangt. Bei Bezahlung des Dienstes durch den Gewerbetreibenden wurde eine ID für eine Session vergeben, die das Surfen auf den Karten zeitlich eingeschränkt hat. Eine Wohnungsfirma hat die Stadtplan-Kartenausschnitte auf der eigenen Internetseite genutzt. Benutzer hatten die Möglichkeit Kartenausschnitte ansehen, worin man die Mietwohnungen anschauen konnte. Durch das Setzen eines Hyperlinks gelangte der Interessent einer Wohnung unmittelbar auf die Webseite der Klägerin. D.h. der Wohnungsinteressent musste nicht die Hauptseite der Klägerin aufrufen. Die Urheberrechte der Klägerin wurden dabei verletzt, laut ihrer Ansicht. Das Setzen des Hyperlink sei unzulässig, da man die Session-ID-Schutzmaßnahme einfach umgangen hat. Daher verlangte die Dame Schadensersatz.

Urheberrechtsverletzung liegt vor

Der Klage wurde durch den höchsten deutschen Gerichtshof stattgegeben. Die Vergabe der Session-ID sei eine wirksame Schutzmaßnahme. Weitere Schutzmechanismen seien nicht notwendig. Dritten ist der Zutritt somit nicht erlaubt. Wenn man über das Setzen eines Backlinks zu einer geschützten Seite gelangt, liegt Urheberrechtsverletzung, da der Bereich nicht öffentlich zugänglich ist, sondern umgangen wird. Nicht immer liegt dabei unmittelbar Urheberrechtsverletzung vor. D.h. wenn z.B. der Webseitenbetreiber seine Inhalte frei zugänglich für die Öffentlichkeit macht. Die Verletzung liegt nur dann vor, wenn ein Bereich geschützt ist und dennoch ohne Erlaubnis drauf zugegriffen wird. Die Klägerin machte schließlich erkenntlich, dass man für den Zugriff auf die Kartenausschnitte zahlen musste. Der Kaufanreiz sollte durch die Vergabe der Session-ID gesteigert werden.

Quelle:

http://www.online-und-recht.de/urteile/Urheberrechtsverletzung-durch-Umgehung-der-Schutzmassnahme-mittels-Hyperlink-I-ZR-39-08-Bundesgerichtshof–20100429.html

Plant Google das nächste Panda Update?

Google bestätige nicht, dass es ein neues Update gegeben hat aber ein neues Panda Update soll in Kürze kommen. Letztes Wochenende hat es ein paar Algorithmus-Änderungen gegeben.

 

Panda, Penguin und EMD

© S.Kobold - Fotolia.com

Im Web wurde darüber spekuliert, dass es sich um ein neues Panda-Update handelte. Doch Google hat dies bis dato nicht bestätigen können. Penguin, EMD, Seitenlayout oder Venice? In der Regel kündigt Google Änderungen des Algorithmus an. Keines der bekannten Updates war in einer neuen Version aktiv. „Wir führen jedes Jahr mehr als 500 Verbesserungen an der Google Search durch, so dass wir qualitativ hochwertige Informationen für unsere Nutzer liefern können. Laut einem Hinweis von Google wird sich in den nächsten Tagen ein Panda Refresh ereignen.

Der deutsche Blog von Searchmetrics wertete dazu einige Webseiten wie folgt aus:

Domain Visibility Verlust in %
ladenzeile.de

-82,88

suchen.de

-57,07

news.de

-50,01

battlefield.com

-80,28

ergebnisselive.com

-67,27

ryanair.com

-64,16

myhermes.de

-55,02

topnews.de

-62,24

gutefrage.net

-33,23

spreadshirt.de

-64,20

zara.com

-62,53

tv-kino.net

-54,66

oeffnungszeitenbuch.de

-68,74

rtlnitro.de

-87,94

shirtinator.de

-79,56

mux.de

-83,58

tagesschau.de

-22,61

fa.com

-82,54

meinprospekt.de

-28,81

pointoo.de

-43,59

zoomumba.de

-99,32

7-zip.de

-68,97

livestream.com

-92,54

amazonservices.de

-77,90

sky.de

-17,19

wettnetzwerk.com

-58,44

muellermilch.de

-63,82

phoenix.de

-52,81

googlewatchblog.de

-32,78

Unter dem witzigen Namen Pony-Update hat Searchmetrics darüber berichtet. Es bleibt also abzuwarten was sich bei Google in den kommenden Tagen abspielt.

Social Signals unter der SEO-Lupe

Selbst Google ist sich nicht sicher, wie genau sich Social Signals zukünftig noch auswirken werden. 2010 gab Matt Cutts bereits bekannt, dass Sie sich auf organische Rankings sowie auf die Rankings der Google News auswirken und nach vielen Anfragen von Experten ändert sich die Meinung wieder etwas.

Google und Social Signals

© Kitty – Fotolia.com

Google stellt das Thema „Social Signals“ so dar, als sei es kaum möglich Tweets aus Twitter und Shares aus Facebook als Ranking-Signal in die Algorithmen miteinzubeziehen. Google hat es zwar nicht leicht, weil die Pinnwände von Facebook nicht immer öffentlich zugänglich sind, aber dennoch kann die Anzahl der Social Shares ermittelt werden. Die Daten aus Facebook bleiben dem Interview von Google und dem SEO-Experten Danny Sullivan zufolge zum großen Teil ungenutzt. Retweets gehören mittlerweile zum Linkbuilding, in Form von nofollow-Links. Viele Nennungen in Form von Social Signals und das am besten von vertrauenswürdigen Personen verbessern die Autorität sowie die Rankings einer Webseite. Würde Facebook über eine API jeglichen Pinnwandzugriff erlauben, so könnten die Auswirkungen der Facebook-Shares noch größer werden als sie bisher schon sind.

Fakten: Auswirkungen der Signale aus sozialen Netzwerken

  • Wer viele Social Signals verzeichnet, hat mehr Besucher auf seiner Webseite: alleine „mehr Traffic“ verbessert das Ranking
  • Eine Nachricht, die über sehr viele Social Shares verfügt, bleibt in den Google-News länger oben stehen
  • Um Social Signals als SEO-Faktor zu nutzen, benötigt man einen Blog, auf dem man regelmäßig Inhalte publiziert und dem User die Chance gewährt diese über Social-Buttons zu teilen
  • Wenn die Social-Media-Account mit der eigenen Webseite verknüpft sind, ist die Chance größer, mehr Kontakte über soziale Netzwerke zu generieren. Das erhöht die Reichweite und die Wahrscheinlichkeit öfter gelesen zu werden
  • Social Signals sind nicht nur ein Trend, sondern werden seit einiger Zeit von Unternehmen als Ranking-Faktor und als günstige Social-Media-Markting-Maßnahme erkannt
  • Suchmaschinen wie Google, Bing & Yahoo erweitern Ihr Portfolio immer mehr durch Integration von sozialen Netzwerken: Bing hat einen Punkt „Soziale Netzwerke“ in der Suche eingebaut
  • Social-Media– Aktivitäten steigern die Reputation eines Unternehmens

Bei der Studie „Ranking Factors“ von Searchmetrics stehen „Social Signals“ mit auf dem Programm. Diskutiert wird immer noch ob ein kausaler Zusammenhang zwischen den Signalen und den Rankings bei Google besteht.

Indirekte Ranking-Auswirkungen von Social Signals sind z.B.

  • eingehende Links und Kommentare bei Facebook, Twitter, Google+ und Co.: verbessern Online-Sichtbarkeit und Bekanntheit
  • Positive Bewertungen (be Google Local, Qype, etc.) aufgrund zufriedener Kunden – verbessern lokales Ranking bei Places & Google+
  • Verminderte Absprungrate und gleichzeitig höhere Verweildauer auf der Website: dadurch kehren die Besucher immer wieder zurück auf Ihre Seite

Direkte Ranking-Auswirkungen

  • Erhöhte Anzahl der eingehenden Links: dadurch verbesserte Online-Sichtbarkeit und Steigerung der Markenbekanntheit

Suchmaschinenoptimierung: Was ist erlaubt und was nicht?

Gattungsbegriffe in Meta-Tags sind grundsätzlich erlaubt

Suchmaschinenoptimierung Recht

© javier brosch - Fotolia.com

Das heißt, wenn ich einen Onlineshop für Schuhe erstelle, darf ich die Begriffe Schuhe, Sandalen oder Schnürsenkel verwenden, aber Adidas oder Puma nicht. Markennamen, die nicht der eigenen Marke entsprechen, dürfen nicht in den Meta-Tags verwendet werden. Dies fällt unter den Begriff Markenverletzung. Genauso sind auch fremde Firmenbezeichnungen oder Namen als Meta-Tags unzulässig. Werden fremde Marken bei Rich Snippets verwendet, kann laut OLG Frankfurt vom 3. März 2009 ein Markenverstoß im Ausnahmefall ausgeschlossen werden. Der Einzelfall ist fast immer individuell zu klären. Ein Urteil wird häufig pauschaliert. Unzulässige Marken- oder Namensnutzung bleibt ein Verstoß gegen das Markengesetz, Namensrecht oder Wettbewerbsrecht.

SEO & Recht

Gattungsbegriffe im Domainnamen (Quelle und Auszug aus e-recht24.de)

Hinsichtlich von allgemeinen, beschreibenden Bezeichnungen oder Gattungsbegriffen ist die Rechtslage immer noch uneinheitlich. Inhaber einer solchen Gattungsdomain (beispielsweise „reisen.de“ oder „anwaelte.de“) haben einen unschätzbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitkonkurrenten hinsichtlich des Zugriffs auf die Seiten.

Als Marke können solche allgemeinen Begriffe jedoch mangels Unterscheidungskraft oftmals nicht eingetragen werden. Die Frage stellt sich also, ob solche Gattungsbegriffe als Domain registriert werden können.

Das OLG Hamburg (CR 1999, 779 ff.) hat in der Entscheidung „Mitwohnzentrale“ geurteilt, das diese Gattungsbezeichnung als Domain eine unlautere Absatzbehinderung für konkurrierende Unternehmen nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt. Im Gegensatz dazu hat das LG Hamburg (AZ: 416 O 91/00) im Fall „lastminute.com“ entschieden, dass die Verwendung von Gattungsbegriffen nicht generell wettbewerbswidrig sei. Auch die Verwendung von „autovermietung.com“ ist nach einem Urteil des LG München I wettbewerbsrechtlich unbedenklich.

Bewertungen im Web

Wer sich selbst bewertet, schreibt Fake-Bewertungen, die rechtswidrig sind. Dies kann das Gesamtbild einer Firma verfälschen und daher ist es nicht nützlich für den User. Auch schlechte Bewertungen der Konkurrenz sind rechtswidrig.

Negative Bewertungen muss man nicht hinnehmen

Man hat das Recht, negative Bewertungen abzuwehren. Rechtlich kann man gegen so etwas vorgehen. Dies gilt für die Behauptung falscher Tatsachen oder für Schmähkritik.

Nur noch WhiteHat-SEO funktioniert

Besser White-Hat-SEO als alles übers Knie brechen – White-Hat-versus Black-Hat-SEO

Eine andere Bezeichnung für erlaubte Methoden der Suchmaschi­nenoptimierung ist White-Hat-SEO. Viele Webmaster sind unge­duldig und suchen im Internet nach günstigen Möglichkeiten, eine Webseite möglichst schnell bei Google nach vorn zu bringen.

seo black und white

Julien Christ / pixelio.de

Sie ge­hen auf die Suche und finden immer noch Methoden, die kurzfristig einer Internetseite eine bessere Position verschaffen können. Ange­priesen werden Methoden mit 1.000 Katalogeinträgen oder Foren­links innerhalb von drei Tagen für einen geringen Betrag. Manchmal werden sogar Einträge mit unterschiedlichen Titeln und Beschreibun­gen versprochen. Nach Bezahlung legt der selbst ernannte Optimie­rungsservice dann los. Die Webseite landet schneller in der Sandbox als erwartet. Auf einmal sind Sie nicht mehr im Index bei Google zu finden oder Sie werden um einige Plätze zurückgestuft.

Wenn die finanziellen Mittel in der Anfangszeit nicht ausreichen, las­sen sich einige Maßnahmen zur Verbesserung der Rankings eigen­händig durchführen. Nur wenige Eintragungen in Webkataloge oder Artikelverzeichnisse pro Tag sind sinnvoll. Mit einer Stunde Suchma­schinenoptimierung am Tag lassen sich regional manchmal inner­halb von drei Monaten passable Ergebnisse erzielen. Dies ist abhän­gig davon, wie stark ein Suchbegriff umkämpft ist. Ein zu schneller Linkaufbau sorgt für eine Abstrafung durch Google. Damit hat man nichts gewonnen.

Eintragungsservices sind nur dann sinnvoll, wenn der Titel und die Beschreibung bei der Eintragung immer individuell gestaltet werden. Die Verteilung der Eintragungen sollte über mehrere Wochen erfol­gen. Der Service ist vertretbar, wenn z.B. drei bis fünf Einträge am Tag durchgeführt werden.

Social Media Konzept sorgt für mehr Erfolg

Konzept für soziale Netzwerke sehr wichtig

Das Nutzen von sozialen Medien ist in jedem Unternehmen bekannt und es ist auch nicht mehr wegzudenken. Das Problem dabei ist aber, dass die meisten Firmen keine konkreten Ziele für diese Nutzung vorgesehen haben und erschwerend kommt noch hinzu, dass sie sich über die Risiken dessen nicht bewusst sind. Wer kein Ziel und keinen Plan hat, der wird in der Welt des Social Media untergehen. Facebook, XING oder Twitter sind beliebte Plattformen, um ein Profil des Unternehmens zu erstellen. Ein Nutzungsplan für das Unternehmen ist in den meisten Fällen nicht vorhanden. 70 Prozent sind in sozialen Netzwerken vertreten. Nur 40 Prozent von denen hat eine Strategie entwickelt wie man mit diesen Plattformen umgeht. Das Risiko-Management haben nur 30 Prozent installiert, doch 60 Prozent geben an, das sie sich den Gefahren bewusst sind.

Social Media Networks

Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Der Shitstorm läuft meist unbemerkt

Mehr als der Hälfte ist zudem nicht bewusst, dass hier qualifizierte Mitarbeiter arbeiten sollten. Auch der Datenschutz ist ein sehr wichtiges Thema. Eine kleine unüberlegte Äußerung und das Image des Unternehmens kann dauerhaft geschädigt ein. Liegt ein solcher Verstoß gegen den Datenschutz vor ist mit einem Reputationsverlust zu rechnen und mit sehr hohen Schadenersatzforderungen. Kaum ein Unternehmen kennt sich damit aus. Viele Unternehmen haben auch einfach keine Zeit beispielsweise auf Kommentare zu antworten. Fehlt eine Rückmeldung gehen auch die Nutzerzahlen zurück. Das soziale Netzwerk ist in erster Linie eine Kommunikationsmöglichkeit, die genutzt werden muss. Ein gut ausgebautes Risiko-Management ist wichtiger denn je, wenn solche Fehltritte vermieden werden sollen. Zurzeit sind sich darüber nur 40 Prozent der Nutzer im Klaren und es bedarf auf dieser Linie einer entsprechenden Aufklärung. Soziale Netzwerke bringen eine sehr positive Wirkung, wenn man die richtige Planung vorher berücksichtigt.

Marketing Plattform unterstützt soziale Netzwerke

Die Marketing Plattform Acronis Go Social ist für Vertriebspartner gedacht. Hier sind Inhalte zu Acronis, Studien und Nachrichten zu erhalten, die sich mit dem Thema Backup, Big Data oder Recovery beschäftigen. Diese Infos sind so aufbereitet, das sie gezielt für die sozialen Netzwerke genutzt werden können. Wer ein Profil hat, kann auf XING, Twitter, Facebook & Co. diese Informationen verbreiten. Damit wird ein nachhaltiger Nutzen der sozialen Netzwerke eröffnet und die Kunden stehen in einem ständigen Kontakt. Die Integration bedarf nur weniger Schritte. Die Inhalte sind in Kategorien unterteilt, wie beispielsweise Marktforschung, Videos oder Case Studies und so sind genau die Zielgruppen angesprochen, die es dann gezielt über Social Media verbreiten.

Ohne soziale Medien kein Erfolg

Dadurch ist die Möglichkeit des direkten Dialoges mit dem Kunden gegeben. Neuerungen und interessante Bewegungen auf dem Markt kommen genau bei dem Kunden an, der sich auch dafür interessiert. Das Portal Acronis Go Social ist damit ein Tool, welche die eigenen Inhalte über soziale Netzwerke verbreitet und auch die eigenen Aktivitäten unterstützt. Die Bedeutung der sozialen Medien für Dienstleister, Händler und Hersteller ist enorm und wird immer mehr genutzt. Wer sich in der heutigen Zeit nicht ein Profil auf einem entsprechenden Portal anlegt, hat eigentlich auf dem Markt verloren. Acronis hat die Testphase mit Bravur bestanden und wird sich wohl in der nächsten Zeit einer höheren Bekanntheit erfreuen.